Gesetzliche Vorgaben im Zusammenhang mit Deinem Löschbegehren
Vielen Dank für Deine Anfrage.
Du hast angefordert, dass Deine personenbezogenen Daten bei univativ gelöscht werden. Dies
kann in einigen Fällen nicht unmittelbar und in einigen wenigen Fällen sogar gar nicht
umgesetzt werden.
Falls Du ein/e ehemalige/r PMA von univativ bist:
Folgende, nachstehend genannte personenbezogenen Daten könnten bei uns gespeichert sein, die
wir entgegen Deinem Wunsch zurzeit weder löschen noch sperren können:
Falls vorhanden:
- Adresse
- Besteuerungsmerkmale
- Lohnmerkmale
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der vorgenannten personenbezogenen ist § 41 (1) i. V.
m. § 4 LStDV. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, das auf die zuletzt
eingetragene Lohnzahlung folgt. Insofern dürfen jene Daten gem. § Art. 6 (1) lit. c DSGVO
aufbewahrt werden.
Wir werden die vorgenannten Kategorien von Daten noch für den Zeitraum von sechs Jahren
speichern gem. § 41 (1) S. 9 EstG (Fristberechnung ab Folgejahr der letzten Lohnzahlung).
Ferner könnten folgende Unterlagen bei uns gespeichert sein, aus denen sich personenbezogene
Daten ergeben:
- Arbeitsvertrag
- Lohnabrechnungen
- Beitragsmeldungen zur Krankenversicherung
- vorgenommene Kostenerstattungen und sonstige Buchungsbelege
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der vorgenannten personenbezogenen Daten ist § 147 (1)
AO. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, das auf die zuletzt vorgenommene
Buchung im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis erfolgt. Insofern dürfen jene Daten gem. §
Art. 6 (1) lit. c DSGVO aufbewahrt werden.
Wir werden die vorgenannten Kategorien von Daten noch für den Zeitraum von 10 Jahren
speichern gem. § 147 (3) AO. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die
letzte Buchung im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis vorgenommen wurde (Fristberechnung ab
Folgejahr der letzten Lohnzahlung).
Falls Du schon einmal über univativ in ein Arbeitsverhältnis vermittelt worden bist, werden
folgende Stammdaten unbegrenzt aufbewahrt:
- Vollständiger Name
- Geburtsdatum
- Funktion
- Eintritts-/ und Austrittsdatum
- maßgebliche Unterlagen, die zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses geführt haben
Diese Daten sind von Relevanz, um nachverfolgen zu können, inwiefern Du schon mal für uns
tätig warst und um bei einer hypothetischen Wiedereinstellung gesetzliche Vorgaben
einzuhalten. Demnach ist die Verarbeitung dieser Daten durch uns zur Wahrung eines
berechtigten Interesses erforderlich (Art. 6 [1] lit. f) DSGVO).
Falls Du Kandidat/in bei univativ bist:
Folgende personenbezogene Daten, die wir im Rahmen des Bewerbungsverfahrens erhalten haben,
könnten bei uns gespeichert sein. Entgegen Deinem Wunsch können wir diese Daten zurzeit
weder löschen noch sperren:
Falls vorhanden:
Bewerbungsfoto, Name, Geburtsdatum, Lebenslauf, Staatsangehörigkeit/Arbeitserlaubnis,
Kenntnisse, Fähigkeiten, Erfahrungshistorie für das Auswahl- und Einstellungsverfahren, Ein-
und Austrittsmanagement, Adresse, Telefonnummer, E-Mail [zum Zwecke der Kontaktaufnahme],
polizeiliches Führungszeugnis, Zuverlässigkeitsprüfung [ZUP]) - abhängig vom Auftraggeber
bzw. Einsatzort /-stelle, Daten über gesundheitliche Eignung und etwaige Einschränkungen,
Schwerbehinderung [sofern relevant], Führerscheininhaberschaft).
Ursprüngliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der vorgenannten personenbezogenen Daten
war § 26 (1) BDSG. Diese Daten waren insofern von Relevanz, als diese für die Entscheidung
über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich waren. Gleichwohl ist
auch derzeit die Verarbeitung dieser Daten durch uns zur Wahrung eines berechtigten
Interesses erforderlich (Art. 6 [1] lit. f) DSGVO), namentlich zur Verteidigung von
möglichen, durch Dich geltend zu machenden Rechtsansprüchen.
Übermittlungen von uns an Empfänger in sog. Drittländern, das heißt in Staaten außerhalb der
Europäischen Union (EU), oder an internationale Organisationen, wurden durch uns an die
Univativ Schweiz AG, Staffelstrasse 12, 8045 Zürich, vorgenommen. Es handelt sich bei der
Schweiz gemäß Angemessenheitsbeschlusses i. S. d. Art. 45 (3) DSGVO um ein Drittland mit
einem angemessenen Schutzniveau, sodass es hierfür keiner besonderen Genehmigung bedarf.
Wir werden die vorgenannten Kategorien von Daten noch für den Zeitraum von 6 Monaten
(Fristberechnung ab Eingang Deiner Löschanforderung) aufbewahren.
Solltest Du der Auffassung sein, dass die Verarbeitung der Dich betreffenden
personenbezogenen Daten durch uns rechtswidrig ist oder wir ggf. aus anderen Gründen gegen
Datenschutzrecht verstoßen, kannst Du Dich bei einer Aufsichtsbehörde Deiner Wahl beschweren
und/oder einen gerichtlichen Rechtsbehelf einlegen.
Mit Ablauf der oben genannten Aufbewahrungsfristen werden wir diese Daten unverzüglich
automatisiert löschen, ohne dass Du uns dazu erneut auffordern musst.
Bei Rückfragen stehen wir Dir gerne zur Verfügung.
Gerne kannst Du Dich auch direkt an unseren Datenschutzbeauftragten wenden.
Dieser ist erreichbar unter: datenschutz@univativ.de oder über unsere Postanschrift.
Unsere Hinweise zum Datenschutz findest Du derweilen unter https://www.univativ.com/de/sonstige/datenschutz/